Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen Ski-Club Gernsbach e.V.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR KURSE UND AUSFAHRTEN
Organisator der Veranstaltungen ist der Ski-Club Gernsbach e.V.

ANMELDUNG:
An Kursen und Ausfahrten des Ski-Club Gernsbach können alle Wintersportfreunde teilnehmen. Anmeldungen sollten ausschließlich schriftlich unter Verwendung des Anmeldeformulars oder per E-Mail gemäß der aktuellen Ausschreibung erfolgen. Mündliche Anmeldungen sind nur gültig mit Überweisung des Teilnehmerbetrages oder der Anzahlung. Die endgültige Reservierung erfolgt in der Reihenfolge nach Eingang der Zahlung.

TEILNEHMERBETRAG:
Der angegebene Teilnehmerbetrag umfasst die in der Ausschreibung aufgeführten Leistungen. Die Beträge sind zu Gunsten aller Teilnehmer kalkuliert.

ZAHLUNGSWEISE:
Sämtliche Zahlungen sind bei Anmeldung in vollem Umfang mit dem entsprechenden Verwendungshinweis auf das in der Ausschreibung genannte Konto zu überweisen. Sofern Anzahlungen geleistet werden müssen, ist dies in der Ausschreibung ausdrücklich vermerkt.

TEILNAHMEBERECHTIGT:
Ohne gültige Überweisung des Teilnehmerbetrages oder der Anzahlung besteht kein Teilnahmerecht. Die Teilnahme ist nur gültig für die gebuchte Reise und kann nur rückerstattet werden, wenn infolge höherer Gewalt die Veranstaltung verschoben werden muss oder ausfällt.

AUSWEISPAPIERE:
Jeder Teilnehmer ist für die Notwendigen Ausweispapiere wie Pass oder Personalausweis selbst verantwortlich. Werden Teilnehmer ohne gültige Papiere bei einer Kontrolle oder beim Grenzübergang zurückgewiesen, so gehen die anfallenden Kosten zu Lasten des Teilnehmers.

HAFTUNG:
Die Haftung bei Verlusten, Beschädigungen, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten können wir nicht übernehmen. Dies gilt auch bei allen Transporten der jeweiligen Verkehrs -und Liftunternehmen und den eventuell daraus entstehende Folgen. Für Diebstahl jeglicher Art kommen wir grundsätzlich nicht auf. Die Teilnahme an den Kursen, Freizeiten und allen damit verbundenen Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Es wird darauf hingewiesen, dass weder der Organisator weder der Freizeitleiter, Skilehrer oder Betreuer eine Haftung irgendwelcher Art übernehmen.

PROGRAMMÄNDERUNG:
Programmänderungen hinsichtlich des Fernzieles, der Unterkunft und Gestaltung, sowie das Absagen der Kurse, Freizeiten und sonstigen Veranstaltungen, müssen wir uns vorbehalten. Im Falle einer Absage sind wir nur zur Rückerstattung des an uns überwiesenen Betrages verpflichtet. Muss in Folge höherer Gewalt die Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden, so besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

JUGENDORDNUNG:
Mit der Anmeldung eines Jugendlichen zu Kursen oder Freizeiten verpflichtet sich der Jugendliche in Übereinstimmung mit seinen Erziehungsberechtigten, den Weisungen der Freizeitleitung und den Betreuern Folge zu leisten, sowie die jeweils bestehende Hausordnung einzuhalten. Bei groben Verstößen ist der jeweilige Leiter der Veranstaltung ermächtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen und auf dessen Kosten bzw. auf Kosten der Erziehungsberechtigten nach Hause zu schicken. Anspruch auf Rückerstattung des eingezahlten Betrages besteht in diesem Falle nicht. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

RAUCHVERBOT/DROGEN:
Bei unseren Bustouren gilt ein absolutes Rauchverbot im Fahrgastraum. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Mitnahme von Drogen aller Art, sowie Aufputschmittel bei unseren Reisen strengstens untersagt ist.

VERSICHERUNG:
Alle Teilnehmer sollten einen Versicherungsschutz haben. Der Abschluss einer DSV- Versicherung wird empfohlen. 

RÜCKTRITT/STORNIERUNG:
Die Organisation unserer Ausfahrten ist keine einfache Tätigkeit. Bereits lange vor Abreise beginnt der Abstimmungsprozess mit Unterkünften, Liftbetreibern, Busunternehmen u.a. Auf die Wünsche unserer Teilnehmer wird - wann immer möglich – Rücksicht genommen.  
Wir sind auch grundsätzlich immer bemüht für die Teilnehmer an unseren Ausfahrten möglichst kulante Lösungen bei Stornierungen zu finden (z.B. durch Nachrücker bei ausgebuchten Fahrten). Dennoch können wir nicht sicherstellen, dass dies in allen Fällen gelingt. 

Bei Stornierung einer verbindlich gebuchten Ausfahrt gelten daher folgende Regelungen:
  • Eine Stornierung bis 12 Wochen / 84 Tage vor dem Anreisetag ist kostenfrei möglich.
  • Bei Stornierung 4-12 Wochen / 28-83 Tage vor dem Anreisetag behalten wir 10% des ausgeschriebenen Gesamtpreises der Ausfahrt ein.
  • Bei Stornierung <4 Wochen / 27-0 Tage vor dem Anreisetag behalten wir 70% des ausgeschriebenen Gesamtpreises der Ausfahrt ein.

LEITUNG:
Bei allen Kursen, Freizeiten und Veranstaltungen werden geschulte Freizeitleiter, ausgebildete Übungsleiter und Betreuer eingesetzt.

VERWENDUNG VON BILDERN UND VIDEOS:
Wir möchten gerne zeigen, wie viel Freude unsere Veranstaltungen machen. Dies ist am Besten durch Bilder und Videos möglich. Daher veröffentlichen wir Fotos und oder Videos unserer Veranstaltungen auf unserer Homepage, in Sozialen Medien (Facebook, Instagram, usw.) und für die die Veröffentlichung in der Presse (lokale Zeitungen, Stadtanzeiger der Stadt Gernsbach. Mit Ihrer Teilnahme an Veranstaltungen des Ski-Club Gernsbach erklären Sie sich hiermit einverstanden. Selbstverständlich achten wir Ihre Privatsphäre. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihre Bilder veröffentlichen, geben Sie uns bitte bei der Buchung einen Hinweis.

Letzte Aktualisierung: 19. August 2020
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